16.01.2025
14:00 - 16:00
Ein Workshop des FIT Projekt an der Goethe-Universität
In dieser Informationsveranstaltung erhalten Sie einen Überblick zu den aktuellen Regelungen der Einbürgerung in Deutschland, ggfs. unter Berücksichtigung von Besonderheiten für Studierende und Absolventen/innen.
Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, können nun bereits nach fünf statt bisher nach acht Jahren eines rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland deutsche Staatsangehörige werden. Bei besonderen Integrationsleistungen verkürzt sich der Zeitraum auf drei Jahre. Zudem müssen Einbürgerungsbewerber/innen ihre ausländische(n) Staatsangehörigkeit(en) nicht mehr aufgeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.
In der Veranstaltung werden Ihnen die einzelnen Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorgestellt und die Antragstellung mit den erforderlichen Dokumenten bzw. Nachweisen erläutert. Sie erhalten Informationen zu den besonderen Integrationsleistungen und Angaben zu den derzeitigen zeitlichen Abläufen.
Nach einem einführenden Vortrag haben Sie die Gelegenheit, Fragen an den Referenten zu stellen.
Die Veranstaltung wird durch Herrn Peter Schlotzer, Dezernatsleiter bei der Einbürgerungsstelle im Regierungspräsidium Darmstadt und zuständig für Grundsatzangelegenheiten, durchgeführt. Sein Dezernat hat auch die Fachaufsicht für Staatsangehörigkeits-, Pass-, Personalausweis- und Melderecht inne. Er ist darüber hinaus seit über 25 Jahren Dozent für Staatsangehörigkeits- sowie Einbürgerungsrecht und Autor des Praxishandbuchs zum Staatsangehörigkeitsrecht.
Referent: Herr Peter Schlotzer
Max. Teilnahmeanzahl: 50
Wann: Do., 16.01.2025, 14.00-16.00
Ort: tba
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Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen berücksichtigt werden können, die mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.